Begleithundeprüfung

Nur für Vereinsmitglieder. Hund muss am Tag der Prüfung mindestens 15 Monate alt sein. / Übungsleiter: Alexandra Lambert + Günter Stoll

Wer dokumentieren möchte, dass sein Hund ein „geprüfter Begleithund“ ist, muss noch einen Schritt weitergehen. Diese Prüfung ist die Grundlage um andere Hundesportarten zu betreiben. Für die Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes 15 Monate.

Leinenführigkeit
Der Hund soll an lockerer Leine, verschiedene Schrittgeschwindigkeiten, linke und rechte Winkel mit einem Halt gehen können. Durchgehen durch eine Menschengruppe.

Freifolge
In der Freifolge müssen die gleichen Übungen wie in der Leinenführigkeit absolviert werden.

Sitz und Platz
Ein schnelles Sitz und Platz mit Entfernen vom Hundeführer und anschließendem Abrufen und einen Vorsitz soll gezeigt werden.

Ablegen des Hundes unter Ablenkung
Der Hund wird abgelegt, der Hundeführer begibt sich in 30 Schritt Entfernung und stellt sich abgewandt zum Hund.

Verkehrsübung
Dieser Teil wird an einer Straße mit vorbeifahrenden Autos, Radfahrern und Joggern abgelegt.

Unbefangenheitsprobe
Hier wird das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden und Menschen getestet.

Fragen zur Begleithundeprüfung